Neue EMV-Richtlinien für Aftermarket-Produktefür Fahrzeuge
Seit der Veröffentlichung des Amendment 2009/19/EC zur EMV-Richtlinie 72/245/EEC für Fahrzeuge und deren Komponenten am 12. März 2009 ist die Bestätigung eines Technischen Dienstes nach Annex III C nicht länger erforderlich. Diese Regelung umfasst Aftermarket-Produkte, die keinen Einfluss auf die Fahreigenschaften und sicherheitsrelevante Funktionen haben.
Obwohl es die neue Richtlinie gestattet, die Produkte ohne Typengenehmigung und Einschaltung eines Technischen Dienstes in den Markt einzuführen, ist das E-/e-Zeichen (E-/e-Mark) ein beliebter Marketingaspekt, der die Akzeptanz und Wahrnehmung deutlich erhöht.
Der vollständige Artikel (in englischer Sprache) steht zum Download unter "EMV für Kfz-Komponenten" zur Verfügung.