Elektromagnetische Felder (EMF)

Elektromagnetische Felder (EMF) – Beurteilung der Gefährdung von Personen:
Neben der „klassischen“ Prüfung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von Geräten und Anlagen bieten wir auch EMF-Messungen an, auf deren Grundlage die Gefährdung der Gesundheit von Personen durch elektromagnetische Felder ausgeschlossen bzw. Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Nach der EG-Richtlinie 2013/35/EU, die in nationales Recht umgesetzt wurde, muss „der Arbeitgeber eine Bewertung sämtlicher Risiken für die Arbeitnehmer, die durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, und erforderlichenfalls eine Messung oder Berechnung der elektromagnetischen Felder“ … „denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind“ vornehmen.

In der DGUV Vorschrift 15 ist folgendes festgelegt:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare Wirkungen durch EM-Felder auftreten.

Besonderes Augenmerk/zusätzliche Maßnahmen sind für besonders gefährdete Arbeitnehmer notwendig:
- Arbeitnehmer, die aktive oder passive implantierte medizinische Geräte tragen, etwa Herzschrittmacher
- schwangere Arbeitnehmerinnen

Die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. 

Leistungsspektrum

  • Messung und Beurteilung von Arbeitsplätzen, z.B. 
    - nach EG-Richtlinie 2013/35/EU („Workers Directive“)
    - nach DGUV Vorschrift 15
    - hinsichtlich spezieller Anforderungen für Träger aktiver Implantate (Herzschrittmacher usw.)

  • Messungen in der Umgebung von Anlagen mit elektromagnetischem Störpotential, z.B.
    - Hochspannungs- und Niederspannungsanlagen
    - Bahnanlagen
    - Trafostationen
    - industrielle Induktionsöfen bzw. -anlagen
    - Medizinische Diagnosegeräte (MRT)

  • Messung bzw. Beurteilung hinsichtlich EMF von:
    - Haushaltsgeräten und ähnlichen Elektrogeräten (DIN EN 62233)
    - Geräten zur elektr. Artikelüberwachung (EAS) und Hochfrequenz-Identifizierung (RFID) (DIN EN 50365)
    - Beleuchtungseinrichtungen (DIN EN 62493)
    - elektronischen und elektrischen Geräten kleiner Leistung (DIN EN 62479)

Technische Möglichkeiten

  • Isotrope Messsonden mit gleichzeitiger Erfassung aller Raumrichtungen für selektive und breitbandige Messung des magnetischen und elektrischen Nah- und Fernfelds:
    - Statisches Magnetfeld (Gleichfeld)
    - Magnetische Felder von 1 Hz bis 1000 MHz
    - Elektrische Felder von 1 Hz bis 50 GHz
  • Direkte Anzeige der Exposition in Prozent vom Grenzwert
  • Zeitlicher Verlauf sowie Frequenzspektrum des Störsignals darstellbar
  • Langzeitmessung über bis zu 24 Stunden
  • Steuerung über Anzeigegerät oder PC-Software mit umfangreichen Zusatzfunktionen

Regulatorische Grundlagen

Gesetzliche Bestimmungen:

  • EG-Richtlinie 2013/35/EU („Workers Directive“)
    Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
  • EG-Ratsempfehlung 1999/519/EGzur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
  • Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)

Regelungen der Berufsgenossenschaften und der gesetzlichen Unfallversicherungen:

Normative Grundlagen:

  • DIN EN 50413 (VDE 0848-1):2020-10
    Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)
  • DIN EN 50664:2019-05 (EN 50664:2017)
    Fachgrundnorm für den Nachweis der Übereinstimmung von Geräten, die zur ausschließlichen Nutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind, bei ihrer Inbetriebnahme oder am Aufstellungsort mit Grenzwerten für die Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)
  • DIN EN 62311
    Bewertung von elektrischen und elektronischen Einrichtungen in Bezug auf Begrenzungen der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)
  • DIN EN 62369-1
    Ermittlung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 GHz bis 300 GHz durch Geräte mit kurzer Reichweite für verschiedene Anwendungen – Teil 1: Felder, die durch Geräte erzeugt werden, die zur elektronischen Artikelüberwachung, Hochfrequenz-Identifizierung und für ähnliche Anwendungen verwendet werdenBeurteilung der Übereinstimmung von elektronischen und elektrischen Geräten kleiner Leistung mit den Basisgrenzwerten für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (10 MHz bis 300 GHz)

Sonstige Unterlagen

  • E DIN VDE 0848-3-1:2002-05 (Entwurf, zurückgezogen)
    Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, Teil 3-1: Schutz von Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz
  • Forschungsbericht 451
    Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz:
    Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Januar 2015

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