Lampen / Leuchten / LED-Verordnung / Vorschaltgeräte

Die Ökodesign-Richtlinie unterscheidet in Beleuchtung in Haushalts- und gewerbliche Beleuchtung. Bei der Haushaltsbeleuchtung gibt es eine weitere Unterscheidung in ungerichtete und gerichtete Beleuchtung.

Ungerichtete Beleuchtung

Die ersten Anforderungen an die ungerichtete Beleuchtung nach der Verordnung 244/2009/EG sind bereits ab dem 1. September 2009 verpflichtend. Sie werden insgesamt in sechs Stufen bis September 2016 umgesetzt. Von dieser Verordnung sind

  • Glühlampen
  • Halogenlampen
  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät

Durch Klicken auf ungerichtete Haushaltsbeleuchtung erhalten Sie weitere Information.

Gerichtete Beleuchtung

Die zukünftigen Anforderungen für gerichtete Haushaltsbeleuchtung, wie z.B. LEDs und Reflektorlampen werden momentan in einer Vorstudie bestimmt. Zudem werden auch Elemente aus dem amerikanischen Energy Star Programm für integrale LED Lampen in diese Studie einfliessen.

In der Verordnung 245/2009/EG sind die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von

  • Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät
  • Hochdruckentladungslampen
  • Vorschaltgeräte und Leuchten

für deren Betrieb in drei Stufen geregelt. Die erste Stufe der Verordnung tritt ab dem 13. April 2010 in Kraft. Durch Klicken auf gewerbliche Beleuchtung erhalten Sie weitere Information zur Verordnung.