Mit unserem Wissen über die Interpretationen der Rechtsvorschriften durch die europäischen Genehmigungsbehörden beraten wir Sie zielgerichtet zu Fragestellungen, die sich aus fehlenden oder unklaren Formulierungen der Prüfgrundlagen ergeben können.
Auf der Grundlage unserer Benennungen sind wir im ständigen Kontakt mit verschiedenen Genehmigungsbehörden. Wir unterstützen Sie beim Genehmigungsprozess von der Antragstellung bis zum Erhalt der Genehmigungszertifikate.
Gerne sind wir auch für Sie da, wenn Sie die Herstellerdokumentation für verschiedene Märkte erstellen.
Gerade bei neuen Technologien ist es wichtig, schon in einem frühen Stadium der Entwicklung die Konformität zu den technischen Anforderungen der Zielmärkte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens sicherzustellen. Häufig hinkt die aktuelle Gesetzgebung an diesen Stellen dem Stand der Technik hinterher oder Anforderungen an neuartige Technologien sind noch nicht definiert. Sachverständige des SGS TÜV sind Mitglieder in relevanten Gremien und Ausschüssen, welche die Entwicklung von Vorschriften vorantreiben oder Anforderungen an neuartige Technologien definieren. Somit haben wir Zugang zu aktuellen Trends und Entwicklungen, an denen wir Sie teilhaben lassen.
Der SGS TÜV unterstützt und berät Sie in enger Zusammenarbeit mit weiteren SGS Spezialisten verschiedener Disziplinen entwicklungsbegleitend zu:
- neuen Technologien und Fahrzeugkonzepten
- E-Mobilität (Elektro- und Hybridfahrzeuge)
- Wasserstoffantrieben
- Brennstoffzellenantrieben
- Gasantrieben (CNG, LPG)
- Chemischer, Elektrischer und Funktionaler Sicherheit
- Batterietests
- EMV und Umweltsimulation
Klicken Sie zum Download unserer Broschüre auf "SGS-TÜV Homologation - Komplettservice mit Kompetenz und Flexibilität".